Alle angegebenen Preise sind in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Einige Artikel, wie Sägeblätter, Bürsten, Verbrauchsartikel, verstehen sich zuzüglich einer Abnutzungsgebühr. Bei Anmietung sind eine Kaution (Kleingeräte 150,- €, Großgeräte 250, €) und ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
MIETBEDINGUNGEN
I. Der Tagesmietpreis bezieht sich auf angefangene 24 Stunden, sofern nichts anderes ausdrücklich „vereinbart" wird. Der Wochenendtarif beginnt am Freitag 15 Uhr und endet Montag 10 Uhr. Feiertage, die auf einen Montag fallen, sind einge¬schlossen. Der Rückgabetermin verschiebt sich um 24 Stunden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung für diese Zeit in Höhe des Mietzinses zuzüglich eines Betrages von 15,00 Euro pro Kalendertag als Schadenersatz geltend machen. Bei Überschreitung von mehr als fünf Kalendertagen ist der Vermieter zur Abholung der Mietsache, ohne vorherige Mahnung, berechtigt. Sollte vorgenannte Vorgehensweise ohne Erfolg bleiben, werden vom Vermieter gerichtliche Schritte-eingeleitet.
II. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Anzahlung welche in der Preisliste festgesetzt ist. Der Mietpreis ist nach Rückgabe der Mietsache sofort fällig. Nach der ersten erfolglosen Mahnung (Mahnkosten 5,00 Euro) wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
III. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift an, die Mietsache im sauberen, voll einsatzfähigen und betriebssicheren Zustand empfangen zu haben. Er verpflichtet sich bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. der Rückgabe an den Vermieter die Mietsache im sauberen und. gepflegten Zustand zurückzugeben. Bei ungenügender Reinigung kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr in erforderlicher Höhe berechnen.
IV. Der Mieter ist nicht berechtigt die Mietsache Dritten zu überlassen. Reparaturarbeiten an der Mietsache sind verboten. Die Mietsache ist nur in gut gesicherten Räumen aufzubewahren. Ein Verstoß führt zur sofortigen Beendigung des Mietvertra¬ges durch den Vermieter. Darüber hinaus haftet der Mieter bei Beschädigungen oder Verlust der Mietsache während des Mietverhältnisses.
V. Der Mieter ist nicht berechtigt den Vermieter für Schäden haftbar zu machen, die ihm selbst oder Dritten während der Ingebrauchnahme der Mietsache entstehen können.
VI. Alle Bestellungen der Mietsache sind unverbindlich. Der Vermieter haftet nicht für rechtzeitige Rückgabe des Vormieters.
VII. Bei Schäden oder Diebstahl/Verlust der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Kommt der Mieter seiner Anzeigepflicht nicht nach, ist der Vermieter verpflichtet den Mieter für den daraus entstandenen Schaden haftbar zu machen. Beschädigungen an der Mietsache sind nur durch den Vermieter oder einer vom Vermieter beauftragten Firma zu beseitigen. Der Mieter trägt die Reparatur- bzw. Neuanschaffungskosten, wenn er den Schaden verursacht hat. Es ist nicht gestattet, mit einer beschädigten Maschine weiter zu arbeiten.
VIII. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
IX. Sollten einzelne Klauseln dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
SICHERHEITSANWEISUNGEN:
1. Beim Arbeiten mit Schleifstaub können spontane Brände oder Explosionen stattfinden. Schleifstaub kann sich entzünden und Verletzungen oder Schäden verursachen. Den Schleifstaubbehälter immer in Metallbehälter ausleeren, die sich außerhalb des Gebäudes befinden!
2. Den Inhalt des Staubbehälters ausleeren, sobald dieser 1/3 gefüllt ist. Nach dem Gebrauch der Maschinen den Staubbehälter jedes Mal ausleeren. Den Staubbehälter niemals unbeaufsichtigt lassen, wenn er Schleifstaub enthält.
3. Jegliche Feuerquellen müssen vom Arbeitsbereich vollständig entfernt werden! Wenig belüftete Arbeitsräume können einen explosionsgefährlichen Raum erzeugen, wenn sich brennbare Materialien, wie Kraftstoff oder Lösungs- und Verdünnungsmittel darin befinden!
4. Der Gebrauch einer Maschine mit defektem Kabel ist strengstens untersagt! Es kann zu einem elektrischen Schlag führen.
5. Das Kabel ist fern vom unteren Teil der Maschine zu halten, damit das Schleifmittel nicht mit ihm in Berührung kommt. Das Kabel immer über der Maschine angehoben halten!
6. Der Gebrauch der Maschine in einem nicht geerdeten Stromkreis kann zu Todesfällen durch Stromschlag führen. Die Erdungsleitung nie abschalten oder unbrauchbar machen!
7. Es ist immer zu prüfen, ob die Schutzvorrichtungen und Deckel an der Maschine an der richtigen Stelle befestigt und funktionstüchtig sind.
8. Während des Gebrauchs von Schleifmaschinen sind immer Staubmundschutz, Sicherheitsbrille und Gehörschutz zu tragen!